Schadensabwicklung nach Unfall mit US Cars oder Sportwagen
Die Berechnung von Schadenersatzansprüchen bei bestimmten Fahrzeugen unterliegt etwas anderen Regeln. Wird ein Liebhaberfahrzeug, wie ein Dodge Hellcat oder Porsche Spyder GT4 RS, durch einen Unfall beschädigt liegen die Reparaturkosten aber auch die Folgekosten um ein vielfaches Höher als bei einem Volkswagen. Diskussionen um Reparaturdauer, Wertminderung und Nutzungsausfall sind quasi vorprogrammiert.
Mit unseren Fachanwälten für Verkehrsrecht haben Sie den Streiter an Ihrer Seite, der Ihre Ansprüche durchsetzt.
Ein Dodge SRT ist kein Polo
Die Abwicklung von Unfallschäden an US-Fahrzeugen kann nicht nach Schema F vorgenommen werden. Bereits bei der Schadensfeststellung ist auf die Auswahl des richtigen Sachverständigen zu achten, da in den gängigen Programmen in der Regel nicht die Herstellerpreise von Dodge und Co. enthalten sind. Da es z. B. bei den insgesamt drei Importeuren des Dodge RAM (AGT, KW und AEC) durchaus große Differenzen bei den Ersatzteilepreisen gibt, sollte ein Fachmann bei der Preisermittlung mitwirken. Nach der Schadensbezifferung wird regelmäßig über den Zeitraum gestritten, für welchen Nutzungsausfall geltend gemacht wird, bei amerikanischen Sportwagen selbst darüber, ob für diese als Liebhaber- oder Zweitwagen überhaupt Nutzungsausfall zu bezahlen ist. Auch hier kommt es auf die Argumente der Rechtsanwälte zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche an.
Ich selbst fahre seit Jahren einen SRT, wir arbeiten mit einem Sachverständigen und der entsprechenden Fachwerkstatt für US-Fahrzeuge zusammen, sodass die Expertise für die Schadensabwicklung dieser Exoten auf allen Ebenen vorhanden ist.
Sollten Sie Hilfe rund um das Thema Schadensabwicklung von US- oder Sportwagen benötigen, können Sie sich sehr gerne an einen unserer Fachanwälte für Verkehrsrecht wenden.
Jan Szymanski
Fachanwalt für Verkehrsrecht