Mängel KFZ-Kaufvertrag
Leider stellt sich das gekaufte Fahrzeug nicht immer als das gesuchte Traumauto, sondern oft als mangelhaft dar. Im Kaufvertrag wurde zB ein bestimmter Kilometerstand angegeben, der nicht den Tatsachen entspricht, oder der Verkäufer hat angegeben, das Fahrzeug sei unfallfrei.
Wir stellen Ihnen auf dieser Seite ihre Rechte als Geschädigter nach Abschluss eines Kaufvertrages vor. Wurden sie bei Abschluss des Kaufvertrages arglistig von dem Verkäufer getäuscht oder entspricht das Fahrzeug nicht der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit, z.B. unfallfrei, so muss geprüft werden, ob der Kaufpreis reduziert werden kann oder der Rücktritt vom Kaufvertrag oder die Anfechtung erklärt werden soll.
Wir prüfen Ihren Kfz Kaufvertrag und beraten Sie zum Festpreis.
Szymanski und Kollegen Rechtsanwälte
Fachanwälte für Verkehrsrecht
Störende Pfeifgeräusche in einem Luxus-Cabrio können zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigen
In einem vom Landgericht Coburg (Az. 22 O 513/07) entschiedenen Fall erwarb die Käuferin ein neues Cabrio der Marke Jaguar zu einem Kaufpreis von über 90.000 Euro. Innerhalb des nächsten Jahres brachte sie das Fahrzeug drei Mal wegen störender Fahrgeräusche zur Verkäuferin. Nachdem die Verkäuferin die Ursache des Geräusches nicht beseitigen konnte, erklärte die Käuferin den Rücktritt vom Kaufvertrag und forderte den Kaufpreis zurück.
Mehr… Weniger…Wohnmobil - Mangel wegen Abweichung von Ebay-Verkaufsanzeige
Die Fahrzeugbeschreibung in einer Ebay-Annonce ist eine rechtsverbindliche Vereinbarung. Weist das gekaufte Wohnmobil nicht die vereinbarte Beschaffenheit auf, handelt es sich um einen Mangel nach § 434 Abs. 1 S. 1 BGB. Dieser berechtigt zur Nacherfüllung und ggf. auch zur Rückabwicklung des Kaufvertrags.
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