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Szymanski und Kollegen Rechtsanwälte

Fachanwälte für Arbeitsrecht, Familienrecht, Medizinrecht, Mietrecht und Verkehrsrecht. Tel: 06051.82.888.88

ProVida

Mit der  Verkehrsüberwachungsanlage ProVida lässt sich sowohl eine Geschwindigkeitsmessung als auch eine Abstandsunterschreitung messen. Das Messgerät selbst besteht aus einem Impulsgeber, dem Steuergerät, digitalen Tachometer, dem Interface und schließlich einer Videokamera mit Monitor. Alle Daten der Messung können über einen Videorekorder aufgezeichnet werden. Bei der Geschwindigkeitsmessung mit dem Verkehrsmessgerät ProVida werden bei Fehlen weiterer besonderer Umstände standardmäßig bei einer Geschwindigkeit von bis 100 km/h 5 km/h Toleranz, bei Geschwindigkeiten von über 100 km/h 5 Prozent der ermittelten Geschwindigkeit als Toleranz abgezogen. Die Messung selbst kann sowohl aus einem stehenden Fahrzeug als auch einem fahrenden Fahrzeug, dann aber nur bei konstantem Abstand zum überwachten Fahrzeug, erfolgen. Die Auswertung der Videoaufzeichnung erfolgt in der Regel mit dem Vidista-Verfahren. 

Neben den bekannten Fehlern bei der Auswertung der Geschwindigkeitsmessung, wenn die Positionsbestimmung am Ende der Messstrecke ungenau und nicht dokumentiert ist, wurden aktuell (Stand Oktober 2015) mehrere hundert Bußgeldverfahren in Bayern eingestellt, die mit ProVida vorgenommen wurden, da die Messfahrzeuge nicht der Zulassung entsprachen. Zunächst wurden in diesen Fahrzeugen zwischen Messgerät und Fahrzeugelektrik die falschen, zu langen, Kabel verwendet, dann wurden diese Fahrzeuge umgerüstet - jedoch nicht mit dem Originalkabel des Messgeräteherstellers. Ob auch andere Bundesländer hiervon betroffen sind, ist noch unklar.
Da diese Erkenntnisse neu sind, sollte auch bei bereits abgeschlossenen Verfahren ein Wiederaufnahmeverfahren geprüft werden.

Wurden Sie mit diesem Gerät geblitzt oder eine Abstandsmessung vorgenommen, lohnt sich der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid häufig, erst recht, wenn ein Fahrverbot in dem Bußgeldbescheid angeordnet wurde. Wir prüfen das Verfahren auf Meßfehler.

Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

Jan Szymanski
Fachanwalt für Verkehrsrecht
ADAC Vertragsanwalt