Alkohol oder Cannabis, droht die Anordnung einer MPU?
Die Anordnung der Vorlage eines positiven MPU Gutachten führt oft dazu, dass nach Ablauf der eigentlichen Sperrzeit trotzdem keine Fahrerlaubnis erteilt wird.
Sie können sich auf dieser Seite über die Voraussetzungen zur Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung zum Beispiel nach einer Fahrt unter der Wirkung von Alkohol oder Cannabis informieren. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne in einem Beratungsgespräch zu Verfügung. Wir bieten dieses zu einem Festpreis an.
Werden Tatsachen bekannt, die auf Seiten der Fahrerlaubnisbehörde Bedenken gegen die Eignung oder Befähigung des Verkehrsteilnehmers begründen, so kann die Fahrerlaubnisbehörde anordnen, dass der Betroffene ein Gutachten oder Zeugnis eines Facharztes oder Amtsarztes, ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung oder eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr innerhalb einer angemessenen Frist beibringt, § 2 Abs. 8 StVG.
Die Fahrerlaubnisbehörde ist nach dem Amtsermittlungsgrundsatz verpflichtet Tatsachen zu verwerten, und zwar unabhängig davon, wie diese gewonnen wurden. Eignungszweifel sind also stets durch die Behörde aufzuklären, gegebenenfalls auch durch immer weitere Gutachten.
Die MPU nach einer Fahrt unter Einfluss von Alkohol
Ungeeignet ist nach der Fahrerlaubnisverordnung derjenige, der an körperlichen, geistigen oder charakterlichen Beeinträchtigungen leidet, die die Fähigkeit beeinträchtigen können, ein Kraftfahrzeug sicher zu führen, wer unter erheblicher Wirkung alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel am Straßenverkehr teilgenommen hat oder wer Betäubungsmittel im Sinne des BTMG bzw. regelmäßig Cannabis einnimmt. In Hessen wird bei einer Trunkenheitsfahrt ab einer Promillegrenze von 1,6 bzw. bei wiederholter Auffälligkeit, also einer weiteren Trunkenheitsfahrt, eine MPU angeordnet.
Wir arbeiten eng mit einem zur MPU-Vorbereitung geeigneten Sachverständigen zusammen. Gemeinsam prüfen wir, ob eine MPU rechtmäßig angeordnet wurde und ob aus medizinischer Sicht bereits jetzt Maßnahmen zu ergreifen sind, z.B. über einen längeren Zeitraum eine Abstinenz nachzuweisen ist. Die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung wird nicht von einer Strafverfolgungsbehörde oder dem Gericht getroffen, sondern nach Abschluss des Strafverfahrens durch die Fahrerlaubnisbehörde.