Mietrecht Wohnraum
Auch das Privatmietrecht, also das Mietrecht für eine Mietwohnung, bietet immer wieder Anlass für Streitigkeiten. Diese Probleme sind zügig in den Griff zu bekommen, wenn Sie sich möglichst frühzeitig anwaltlich beraten lassen. Zusätzlich wird dadurch weiteres Fehlverhalten vermieden.
Für den Mieter ist es wichtig zu wissen, wie er sich bei bestehenden Mängeln richtig verhält und wann er zur Minderung der Miete berechtigt ist. Ebenso häufig kommt die Frage auf, unter welchen Umständen ein Auszug aus der Mietsache (Mietwohnung oder Haus etc.) vor Ablauf der Kündigungsfrist möglich ist bzw. welche Rechte und Pflichten sich eigentlich aus dem Mietvertrag ergeben. Vermieter interessiert häufig, unter welchen Voraussetzungen die Miete erhöht werden kann.
Wir stehen Ihnen bei Fragen rund um Ihren Mietvertrag / das Mietverhältnis gerne beratend zur Seite.
Stefan Alfsmann
Rechtsanwalt
Tätigkeitsschwerpunkt Mietrecht / WEG
Miete - Wann muss die Mietwohnung bei Rückgabe renoviert sein?
Muss ich meine Wohnung renoviert zurückgeben, obwohl ich sie unrenoviert übernommen habe? Es herrscht oft große Unsicherheit bei den Mietern, ob eine unrenoviert übernommene Wohnung renoviert an den Vermieter zurückgeben werden muss.
Mehr… Weniger…Wer muss eigentlich Eis und Schnee auf dem Bürgersteig vor dem Grundstück räumen?
Fallen die ersten Schneeflocken oder hat sich über Nacht eine Eisfläche auf dem Bürgersteig vor dem Haus gebildet, ist es oft zu beobachten, dass Nachbarn hektisch mit der Schneeschippe und Streusalz bewaffnet hinaus eilen.
Mehr… Weniger…Muss der Vermieter bei Eigenbedarf andere Wohnung anbieten?
BGH ändert Rechtsansicht zur Anbieterpflicht bei Eigenbedarfskündigung! Zu klären war, ob der Vermieter grundsätzlich verpflichtet ist, ein freie Wohnung im Haus als Ersatz für die wegen Eigenbedarfs gekündigte Wohnung anzubieten.
Mehr… Weniger…Der Schadensersatzanspruch eines Vermieters und seine Grenzen
Nicht immer kann ein Vermieter trotz Schaden Ersatz vom Mieter verlangen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Erstattungspflicht des Mieters bei eigenmächtiger Entfernung (alter) Einrichtungsgegenstände im Hinblick auf den finanziellen Aufwand einer notwendigen Neuanschaffung ausscheiden.
Mehr… Weniger…News: Besuchsrecht des Vermieters
Das Kammergericht Berlin hat mit Beschluss vom 03.08.2015 zu Aktenzeichen (2) 161 Ss 116/15 (44/15) nochmals klargestellt, dass bei vermieteten Räumen das Hausrecht grundsätzlich allein dem Mieter zusteht, auch gegenüber dem Vermieter.
Der Vermieter darf ohne Erlaubnis des Mieters die vermieteten Räume grundsätzlich weder selbst betreten noch ist er befugt, anderen wirksam den Zutritt zu gestatten oder zu versagen. Es ist allein der Mieter und nicht der Vermieter, der anderen vom Betreten der genannten Räumlichkeiten ausschließen kann. Dies gilt unabhängig vom Willen des Vermieters.
Einschränkungen gelten nur in absoluten Ausnahmesituationen, so beispielsweise wenn der Mieter abwesend, gleichzeitig eine konkrete Gefährdungslage für das Mietobjekt gegeben ist. Aber auch in solch einer Situation ist der Vermieter angehalten - soweit möglich -, vor dem Betreten des Mietobjekts den Kontakt zum Mieter (gegebenenfalls telefonisch, per E-Mail) zu suchen. Eine andere denkbare Ausnahmesituation kann unter Umständen bei Gemeinschaftseinrichtungen der Fall sein.
News: Verwertung der Kaution
Nach der Entscheidung des OLG Hamm vom 11.02.2016, Az.: 18 U 42/15, darf der Vermieter im laufenden Mietverhältnis die Kaution wegen auftretender streitiger Forderungen nicht verwerten.
Dagegen darf der Vermieter bei Ende des Mietverhältnisses die Kaution wegen streitiger Forderungen unmittelbar verwerten.
Der BGH hatte in seiner Entscheidung vom 07.05.2014, Az.: VIII ZR 243/13, offengelassen, ob der Vermieter die Kaution bei streitigen Forderungen bei Ende des Mietverhältnis verwerten darf.
Das OLG Hamm hat sich nun der Auffassung angeschlossen, dass die Sicherheit jedenfalls bei Ende des Mietverhältnisses auch für streitige Forderungen verwertet werden darf (so schon das OLG Karlsruhe bei seiner Entscheidung vom 18.8.2008, Az.: 8 W 34/08).
In der Fachliteratur kommen zunehmend Stimmen auf, die im Gewerbemietrecht bei streitigen Forderungen den Rückgriff auf die Kaution auch im laufenden Mietverhältnis zulassen wollen (MüKo-BGB/Bieber, 6. Aufl. 2012, § 551 Rn 14; Seldeneck/Wichert/Fallak, Gewerbemietrecht, 2013, Baustein 92 Rn 11 ff.). Die Entwicklung bleibt abzuwarten.
Keine Rückzahlung von Nebenkosten
Der BGH hat am 11.05.2016, Az.: VIII ZR 209/15, entschieden, dass Mieter nach Ablauf der Einwendungsfrist des § 556 Abs. 3 S. 5 BGB auch mit Einwendungen gegen Kostenpositionen ausgeschlossen sind, die nach der Betriebskostenverordnung nicht umlagefähig sind.
Nach § 556 Abs. 3 BGB hat der Mieter grundsätzlich bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Nebenkostenabrechnung Einwendungen mitzuteilen.
Im vorliegenden Fall hatte der Vermieter in seiner Nebenkostenabrechnung Positionen abgerechnet, die nach der Betriebskostenverordnung nicht umlagefähig sind. Der Mieter bezahlte den ausstehenden Betrag trotzdem und verlangte erst 22 Monate nach Zugang der Abrechnung die Rückerstattung der nicht umlagefähigen Positionen.
Der Vermieter verweigerte die Rückzahlung unter Verweis auf die Ausschlussfrist.
Nach Auffassung des BGH im Grundsatz zu Recht.
Der BGH begründete seinen Standpunkt damit, dass sowohl auf Mieterseite als auch auf Vermieterseite nach einem bestimmten Zeitraum Klarheit über wechselseitige Ansprüche bestehen müsse. Wenn der Mieter diesen Prüfzeitraum nicht nutzt, darf dies nicht zum Nachteil des Vermieters gehen. Im Übrigen gälte für den Vermieter betreffend der Abrechnung der Nebenkosten ebenso ein zwölfmonatiger Nachforderungsausschluss, weshalb eine Ungleichbehandlung nicht zu erkennen sei.