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Ich vermute, dass die Leistung des Handwerkers nicht ok ist - reicht das?
OLG Naumburg: nur Vermutung reicht nicht aus
Wer eine Handwerkerleistung in Auftrag gibt, erwartet ein einwandfreies Ergebnis. Doch was passiert, wenn Sie das Gefühl haben, dass gepfuscht wurde? Viele Auftraggeber machen dann den Fehler, die Zahlung einfach pauschal zu verweigern. Ein aktueller Beschluss des OLG Naumburg (Az. VII ZR 233/23) zeigt jedoch: Wer nicht konkret wird, verliert vor Gericht.
Wer nur auf Verdacht kürzt riskiert Prozess
In dem entschiedenen Fall forderte ein Dachdeckerbetrieb rund 45.000 € für Reparaturarbeiten an einer Biogasanlage. Der Kunde weigerte sich zu zahlen und behauptete lediglich pauschal, das Dach sei „undicht“. Konkrete Stellen oder Schadensbilder nannte er nicht, sondern vertröstete das Unternehmen auf einen späteren Zeitpunkt.
Das Ergebnis: Der Auftragnehmer klagte erfolgreich. Das Gericht entschied, dass der Werklohn fällig ist, da keine wirksame Mängelrüge vorlag.
Was kann ich machen, wenn die Leistung nicht in Ordnung ist?
Damit Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind und Zahlungen berechtigt zurückhalten dürfen, müssen Sie die sogenannten Mangelerscheinungen (Symptome) präzise beschreiben.
Präzision statt Pauschalität: Es reicht nicht zu sagen: „Das Dach ist kaputt.“
Ort des Mangels: Wo genau tritt das Problem auf? (z.B. „Feuchte Stelle an der Decke im ersten Stock, linke Ecke“).
Art des Symptoms: Was genau beobachten Sie? (z.B. Rissbildung, austretendes Wasser, lockere Fliesen).
Keine Ursachenforschung nötig: Sie müssen als Laie nicht wissen, warum es tropft (die technische Ursache). Sie müssen nur beschreiben, dass und wo es tropft.
Wichtig: Der bloße Hinweis, man werde „in Kürze auf die Sache zurückkommen“, schützt Sie nicht vor der Zahlungspflicht.
Wie wir Sie als Rechtsanwälte in Gelnhausen unterstützen können
Rechtsberatung
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