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Vorgeschobener Eigenbedarf: Was Sie wissen sollten!
Kündigung wegen Eigenbedarf? Glaube ich nicht - was kann ich tun?
Immer häufiger kündigen Vermieter wegen Eigenbedarfs. Grundsätzlich handelt es sich hierbei um ein berechtigtes Interesse, wenn der Vermieter die Wohnung tatsächlich für sich selbst oder enge Familienangehörige benötigt. Problematisch wird es jedoch, wenn der Eigenbedarf nur vorgeschoben ist, um den Mieter aus der Wohnung zu bekommen.
Für Betroffene ist das oft schwer zu erkennen. Dennoch gibt es typische Anzeichen und Indizien, die auf einen vorgeschobenen Eigenbedarf hindeuten können.
Wann liegt vorgeschobener Eigenbedarf vor?
Von vorgeschobenem Eigenbedarf spricht man, wenn der vom Vermieter zur Begründung der Kündigung behauptete Eigenbedarf nicht vorliegt, weil die Wohnung gar nicht von diesem selbst bzw. engen Familienangehörigen genutzt werden soll.
Konkrete Indizien:
- Die Wohnung wird kurz nach dem Auszug wieder zur Vermietung angeboten
- Die Wohnung steht für längere Zeit leer
- Die Wohnung wird zum Verkauf angeboten
- Mieterhöhung im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang
- sonstige Streitigkeiten zwischen den Mietparteien
Welche Rechte haben Mieter?
Mieter sollte eine Eigenbedarfskündigung nicht ungeprüft akzeptieren. Bestehen berechtigte Zweifel an dem geltend gemachten Eigenbedarf, sollte die Kündigung rechtlich überprüft werden.
Ist der Eigenbedarf nur vorgeschoben, können Mieter der Kündigung wegen Rechtsmissbrauchs widersprechen und die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen
Ist der Auszug bereits erfolgt, kann der durch die Kündigung verursachte Schaden geltend gemacht werden. Ersatzfähige Schadenspositionen sind insoweit die Umzugskosten sowie Mehrkosten für die neue Wohnung.
Worauf sollte man achten?
Wer eine Kündigung wegen Eigenbedarfs erhält, sollte:
1. den angegebenen Eigenbedarf genau prüfen,
2. keine vorschnellen Zusagen machen und
3. Beweise sichern.
Ob eine Eigenbedarfskündigung rechtlich wirksam ist, hängt immer vom konkreten Einzelfall ab. Sollten berechtigte Zweifel an der Ernsthaftigkeit des behaupteten Eigenbedarfs bestehen, sollte die Kündigung einer Überprüfung unterzogen werden, um (finanzielle) Nachteile zu vermeiden.
Sie haben eine Kündigung wegen Eigenbedarfs erhalten und möchten Ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen?
Zögern Sie nicht und vereinbaren Sie einen Termin.