Die Behörde ist verpflichtet, solche Zweifel zu prüfen – unabhängig davon, wie sie an die Informationen gelangt. Das bedeutet auch: Ein einzelner Vorfall kann unter Umständen ausreichen, um ein MPU-Gutachten zu fordern. Und: Die MPU wird nicht vom Gericht angeordnet, sondern von der Führerscheinstelle – meist nach Abschluss des Strafverfahrens.