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Die (oft nicht ganz einfache) Abgrenzung zwischen Mangel und Verschleiß anhand von Beispielen
Das Problem:
Der Ausschluss der Gewährleistung im Kaufvertrag
Immer wieder kommt es zwischen dem gewerblichen Verkäufer und dem Verbraucher zu Streitigkeiten über Mängel an Fahrzeugen, insbesondere wenn diese als „gebraucht“ verkauft werden. Während der Privatverkäufer meist bereits, sogar unbewusst, durch das Verwenden eines frei im Internet zugänglichen Musterformulars aufgrund der darin gewählten Formulierungen (z. B. ADAC) die Gewährleistung wirksam ausschließt, lässt der Gesetzgeber dies bei gewerblichen Händlern nicht zu. Der gewerbliche Verkäufer kann die Gewährleistung durch Vereinbarung mit dem Käufer maximal auf zwölf Monate verkürzen und achtet im eigenen Interesse in der Regel auch darauf.
Insbesondere bei älteren Fahrzeugen kommt es in diesem Zeitraum regelmäßig zu Problemen mit dem Fahrzeug, mit der Folge, dass wir immer wieder Mandanten gegen ihre Verkäufer vertreten. Dabei ist jedoch jeder Defekt am Fahrzeug genau zu betrachten, denn der Verkäufer schuldet kein neuwertiges Fahrzeug, sondern vielmehr ein dem jeweiligen Alter entsprechendes. Es muss also immer bei der Beurteilung berücksichtigt werden, ob tatsächlich ein dem Nachbesserungsanspruch unterliegender Sachmangel oder bloßer altersbedingter Verschleiß vorliegt.
Mangel oder Verschleiß?
Während ein Mangel vorliegt, wenn das Fahrzeug nicht die vertragsgemäße oder übliche Beschaffenheit aufweist, beschreibt Verschleiß den natürlichen, durch normale Nutzung eintretenden schrittweisen Abbau von Materialeigenschaften und Funktion. Verschleißteile unterliegen meist keinem Mangel, sondern werden verhältnismäßig häufig erneuert. Auch wenn die Definitionen auf den ersten Blick relativ deutlich abgrenzbar erscheinen, ist die Abgrenzung in der Praxis häufig gar nicht so einfach.
So kann ein Defekt an der Kupplung einen Verschleiß darstellen, wenn diese bereits mehrere zehntausend Kilometer gelaufen ist. Genauso gut kann eine defekte Kupplung jedoch mangelbehaftet sein, wenn der Defekt auf einen Herstellungsfehler zurückgeführt werden kann. Auch ein unsachgemäßer Einbau ist als Ursache für einen derartigen Defekt denkbar.
Beispiele aus der Praxis
Abschließend haben wir nachfolgend zur Veranschaulichung einige Beispiele zusammengetragen, die keine verbindliche Aussagekraft haben und lediglich bei einer groben Ersteinschätzung helfen sollen:
Bauteil Verschleiß (Beispiel) Mangel (Beispiel)
Bremsen Abnutzung nach 30.000 km Ungewöhnlich schnelles Versagen
Kupplung Rutschen nach 80.000 km Defekt nach 5.000 km
Batterie Schwäche nach 3 Jahren Defekt nach wenigen Wochen
Auspuff Rost nach 5 Jahren Durchrostung nach 6 Monaten
Stoßdämpfer Schwäche nach 100.000 km Ausfall nach kurzer Zeit
Reifen Abnutzung nach 40.000 km Sägezahnbildung durch Defekt
Leuchten Defekt nach üblicher Zeit Wiederholte Ausfälle durch Fehler
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Mario Benedikt
Rechtsanwalt