Eine besonders häufige Verletzung nach Auffahrunfällen ist die Halswirbelsäulendistorsion, auch bekannt als Schleudertrauma. Versicherungen versuchen in diesen Fällen oft, Zahlungen zu verweigern, indem sie die Beschwerden als Bagatelle einstufen. Doch das ist rechtlich nicht haltbar:
Hat ein Unfallopfer körperliche Befindlichkeitsstörungen, ist grundsätzlich ein Schmerzensgeldanspruch gegeben. Entscheidend ist, dass Symptome wie Nackenschmerzen, Bewegungseinschränkungen oder Schwindel ärztlich dokumentiert und der Zusammenhang mit dem Unfall nachgewiesen werden.