Das Urteil stärkt die Rechte von Oldtimer-Käufern erheblich, indem es die wertbildende Funktion der Zustandsnoten als vertraglich geschuldete Eigenschaft anerkennt.
Sachverständige werden sich möglicherweise bei "Gefälligkeitsgutachten" oder schlicht falscher Bewertungen künftig einem erweitertem Haftungsrisiko gegenüber sehen.
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