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Leider kommt es auch während einer Geburt zu Behandlungsfehlern - teilweise mit dramatischen Folgen
Die Geburt eines Kindes ist ein glücklicher Moment. Kommt es dabei zu einer Gesundheitsschädigung, ist die Belastung für die Familie groß. Eltern fragen sich, ob ein Fehler des Krankenhauses oder der behandelnden Ärzte vorliegt.
Ein Geburtsschaden kann unterschiedliche Ursachen haben. Möglich sind etwa eine unzureichende Überwachung während der Geburt, eine verspätete Reaktion auf auffällige Herztöne des Kindes oder eine verzögerte Entscheidung für einen Kaiserschnitt. Auch Fehler bei der Versorgung des Neugeborenen können zu bleibenden Schäden führen. Maßgeblich ist, ob die Behandlung dem fachärztlichen Standard entsprach, der zum Zeitpunkt der Geburt galt.
Für die rechtliche Prüfung kommt es darauf an, ob das Kind geschädigt wurde, ob ein medizinischer Fehler vorlag und ob dieser den Schaden verursacht hat. Bei einem besonders schwerwiegenden Fehler gibt es unter bestimmten Voraussetzungen Beweiserleichterungen.
Sämtliche Behandlungsunterlagen sollten gesichert werden (Mutterpass, Geburtsbericht, Operationsbericht, Befunde, Unterlagen über die weitere Entwicklung des Kindes etc.). Häufig ist zusätzlich eine unabhängige Begutachtung erforderlich.
Neben einem Anspruch auf Schmerzensgeld können auch die Kosten für Therapien, Pflege, Hilfsmittel und den späteren Unterstützungsbedarf des Kindes eine Rolle spielen. Bei dauerhaften Beeinträchtigungen sollten auch mögliche zukünftige Schäden berücksichtigt werden.
Wenn Sie vermuten, dass die Gesundheit Ihres Kindes durch einen Fehler während der Schwangerschaft, der Geburt oder der Erstversorgung beeinträchtigt wurde, sollten Sie die Unterlagen frühzeitig prüfen lassen. Wir unterstützen Sie bei der Aufklärung des Sachverhalts, der medizinischen Bewertung und der Durchsetzung möglicher Ansprüche.
Anna-Lisa Schmidt
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Medizinrecht