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Nach Statistik 2026 mehr als 3.000 medizinische Behandlungsfehler in 2025
Die Angaben des Medizinischen Dienstes
Laut des Medizinischen Dienstes wurden rund 11.700 Verdachtsmeldungen überprüft. In knapp 3.100 Fällen bestätigte sich ein Gesundheitsschaden. In rund 2.700 Fällen verursachten die Fehler auch den Schaden. Zwei Drittel der Verdachtsmeldungen betrafen stationäre Behandlungen, ungefähr ein Drittel den ambulanten Bereich.
Ein Behandlungsmisserfolg ist nicht automatisch ein Fehler
Medizinische Behandlungen sind riskant. Auch bei fachgerechtem Vorgehen kann eine Operation scheitern, eine Komplikation eintreten oder sich der Gesundheitszustand verschlechtern. Ein Behandlungsfehler liegt aber nicht schon vor, weil das gewünschte Ergebnis ausbleibt. Entscheidend ist, ob von dem zum Zeitpunkt der Behandlung geltenden fachlichen Standard abgewichen wurde. Umgekehrt bedeutet ein Fehler nicht, dass sich daraus automatisch ein Anspruch ableiten lässt. Es kommt auf die konkrete Dokumentation, den Behandlungsablauf, den eingetretenen Schaden und darauf, ob der Fehler den Schaden verursacht hat. Letzteres ist in vielen Fällen der Kern der Auseinandersetzung.
Unterlagen sichern und Patientenakte einsehen!
Wer Zweifel am Behandlungsverlauf hat, sollte Einsicht in seine Patientenakte und Abschriften verlangen. Dazu gehören etwa Befunde, Arztbriefe, Operationsberichte, Aufklärungsunterlagen, Pflege- und Verlaufsdokumentationen sowie Labor- und Bilddaten Eine vollständige Akte lässt den Ablauf zeitlich nachvollziehen. Sinnvoll ist auch ein eigenes Gedächtnisprotokoll, das Beschwerden, Gespräche, Termine und mögliche Zeugen festhält.
Beweislast und besondere Beweiserleichterungen
Grundsätzlich muss der Patient einen Behandlungsfehler, einen Gesundheitsschaden und den ursächlichen Zusammenhang zwischen Fehler und Schaden darlegen und beweisen. Ist eine medizinisch gebotene wesentliche Maßnahme nicht dokumentiert oder die Patientenakte nicht ordnungsgemäß geführt, kann dies zu Lasten der Behandlungsseite sein. Ein grober Behandlungsfehler, also ein Fehler, der aus objektiver ärztlicher Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er gegen bewährte medizinische Regeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse in erheblicher Weise verstößt, kann die Beweislast für die Kausalität umkehren. Das kann die Durchsetzung berechtigter Ansprüche erheblich erleichtern.
Welche Ansprüche in Betracht kommen können
Hat der Behandlungsfehler einen Schaden verursacht, können Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld bestehen. Ersetzbar sind etwa zusätzliche Behandlungskosten, Verdienstausfall, Pflege- oder Haushaltsführungsschäden und weitere konkrete Vermögensnachteile. Schmerzensgeld soll Schmerzen, dauerhafte Einschränkungen oder psychische Belastungen ausgleichen. Die Höhe der Ansprüche hängt von der individuellen Verletzungsfolge, Dauerfolgen, der persönliche Lebenssituation und dem konkret nachweisbare Schaden ab.
Fristen nicht aus dem Blick verlieren!
Für Ansprüche gilt regelmäßig die dreijährige Verjährungsfrist. Sie beginnt grundsätzlich mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Betroffene von den anspruchsbegründenden Umständen sowie der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Die Anwendung dieser Regeln kann im Einzelfall komplex sein.
Anna-Lisa Schmidt
Rechtsanwältin & Fachanwältin für Medizinrecht