1. „Kündigung = Abfindung.“ – Falsch, es gibt keinen Automatismus.
2. „Wenn ich nichts mache, zahlt der Arbeitgeber schon etwas.“ – Wer keine Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen erhebt, verspielt häufig seine beste Verhandlungsposition.
3. „Die Abfindung ist steuerfrei.“ – Abfindungen sind grundsätzlich zu versteuern, sie sind lediglich sozialabgabenfrei. Es kann aber eine steuerliche Begünstigung über die Fünftelregelung geben.