Wir beraten und vertreten Patienten rund um das Rechtsgebiet Medizinrecht durch einen Fachanwalt für Medizinrecht.
Zum Fachbereich des Medizinrechts gehören sämtliche Rechtsfragen, die sich einerseits für die Ärztinnen und Ärzte bei Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit stellen können, und die andererseits die Patienten und Patientinnen bei der Inanspruchnahme ärztlicher oder zahnärztlicher Leistungen betreffen.
Dazu gehören die Rechtsverhältnisse zwischen Ärzteschaft und Patienten untereinander, insbesondere die Arzthaftung bzw. Anspruchstellung bei einem ärztlichen Behandlungsfehler sowie Auseinandersetzungen um privatärztliche Rechnungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) oder die Wirksamkeit einer Wahlleistungsvereinbarung bei Chefarztbehandlung im Krankenhaus.
Häufig ergeben sich die letztgenannten Streitigkeiten erst aufgrund von Entscheidungen der privaten Krankenversicherungsunternehmen über die Kostenerstattung für bestimmte Behandlungsmaßnahmen. Auch dieser Bereich gehört zum Medizinrecht. Im weiteren Sinne fallen hierunter auch Auseinandersetzungen um Leistungen aus der Krankentagegeldversicherung, der privaten Unfallversicherung und der Berufsunfähigkeitsversicherung.
An der Schnittstelle zwischen Medizin- und Sozialrecht liegt das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) mit einigen Nebengesetzen, Verordnungen und Grundsatzentscheidungen des Bundessozialgerichts.
Es bestimmt zum einen, unter welchen Bedingungen welche Leistungen auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch genommen werden können.
Zum anderen regelt es die Rechtsverhältnisse der Leistungserbringer – (Zahn-) Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeuten und -therapeutinnen – gegenüber der kassen(zahn)ärztlichen Vereinigung (Fragen der Zulassung/ des Kassenarztsitzes, der Ermächtigung zur Leistungserbringung, der Honorarrückforderung, Wirtschaftlichkeitsprüfung usw.).
Das Elfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) enthält die Bestimmungen über die Pflegeversicherung. Am ehesten streitträchtig ist hier die Einstufung pflegebedürftiger Personen in einen der fünf Pflegegrade.
Schließlich sind als weitere Bereiche des Medizinrechts das Apothekenrecht, das ärztliche Berufsrecht (Berufsordnung der Ärztinnen und Ärzte) oder Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe (einschließlich Gestaltung von Praxisverträgen) zu nennen.
Wer bezahlt für die Kosten, die entstehen, wenn es zu medizinischen Komplikationen nach einer „Schönheitsoperation“ kommt?
Bekanntlich müssen die gesetzlichen Krankenkassen die Versorgung mit medizinisch notwendiger Heilbehandlung gewährleisten, während die Kosten für nicht indizierte, aus rein ästhetischen Gründen gewünschte Behandlungen nicht übernommen werden.
Mehr… Weniger…Wieder einmal Kostenerstattung einer künstlichen Befruchtung: Der Bundesgerichtshof hat in der Entscheidung, Urteil vom 04.12.2019 – IV ZR 323/18, klargestellt, dass die Kostenerstattung für eine reproduktionsmedizinische Behandlung nicht mit Verweis auf das fortgeschrittene Lebensalter der Frau abgelehnt werden darf..
Wer bei Aufnahme im Krankenhaus eine Wahlleistungsvereinbarung abschließt und „Chefarztbehandlung“ vereinbart, hat Anspruch darauf, dass die Behandlung vom Chef bzw. der Chefin selbst durchgeführt wird. Die Einwilligungserklärung in die Durchführung der Operation beschränkt sich dann auf den Chefarzt/ Chefärztin oder deren Stellvertreter. Dies lässt sich einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken (Urteil vom 11.04.2018 – 1 U 111/17) entnehmen.
Das Oberlandesgericht Saarbrücken (Urteil vom 11.04.2018 – 1 U 111/17) hat in einem kürzlich veröffentlichten Urteil darüber entschieden, ob einer Patientin Schadenersatz und Schmerzensgeld dafür zusteht, dass die Operation, der sie sich unterzogen hat, von einem anderen Arzt durchgeführt worden ist als sie sich das vorher gewünscht hat.
Voraussetzung für den Anspruch auf Krankentagegeld aus der privaten Krankentagegeldversicherung ist die Arbeitsunfähigkeit. Der Krankentagegeld-Anspruch entfällt aber, sobald Berufsunfähigkeit eintritt. Doch wo verläuft die Grenze zwischen Arbeits- und Berufsunfähigkeit?
Wird ein unheilbar kranker Patient, der nicht mehr in der Lage, mit seiner Umwelt zu kommunizieren, durch künstliche Ernährung weiter am Leben erhalten, kann darin im Einzelfall ein Behandlungsfehler zu sehen sein. So hat es das Oberlandesgericht München kürzlich entschieden (Urteil vom 21.12.2017 (Az. 1 U 454/17). Besonders problematisch sind in der juristischen Aufarbeitung die Fälle, in denen eine Patientenverfügung fehlt.
Dekubitus, d.h. Druckgeschwüre, sind bei bettlägerigen Patienten eine gefürchtete Komplikation. Es ist einerseits bekannt, dass bestimmte Faktoren die Entstehung eines Dekubitus begünstigen, und andererseits, dass bestimmte Prophylaxemaßnahmen das Dekubitusrisiko deutlich reduzieren.