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Medizinrecht in Gelnhausen – Ihre Fachanwältin nach Behandlungsfehlern

Unsere Fachanwältin für Medizinrecht unterstützen Sie in allen Fragen rund um das Medizinrecht.

Ihre Fachanwältin nach einem Behandlungsfehler

Willkommen bei Szymanski & Kollegen – Ihrer Kanzlei für Medizinrecht in Gelnhausen.
Ein Verdacht auf einen ärztlichen Behandlungsfehler wirft für Betroffene meist dieselben Fragen auf: Wurde hier etwas falsch gemacht? Und wenn ja – welche Rechte habe ich? Mit Anna-Lisa Schmidt als Fachanwältin für Medizinrecht prüfen wir Ihren Fall sorgfältig, holen bei Bedarf medizinischen Sachverstand ein und setzen Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz konsequent durch – außergerichtlich oder vor Gericht. Wichtiger Hinweis zu unserem Leistungsspektrum: Wir beraten und vertreten ausschließlich bei Verdacht auf ärztliche, zahnärztliche oder pflegerische Behandlungsfehler. Fragen zu einzelnen Rechnungspositionen einer Arzt- oder Krankenhausrechnung (z. B. GOÄ-Abrechnungen) bearbeiten wir nicht.
Wo wir im Medizinrecht helfen

Ärztliche Behandlungsfehler

Diagnosefehler, Therapiefehler oder eine fehlerhaft durchgeführte Operation? Wir prüfen den Behandlungsverlauf anhand Ihrer Unterlagen und klären, ob und in welchem Umfang Ansprüche gegen Arzt, Klinik oder deren Haftpflichtversicherung bestehen.

Aufklärungsfehler

Wurden Sie vor einem Eingriff nicht ausreichend über Risiken und Alternativen aufgeklärt? Fehlt eine wirksame Einwilligung, kann dies eigene Ansprüche begründen – unabhängig davon, ob die Behandlung selbst fehlerfrei war.

Geburtsschäden

Kam es während der Schwangerschaft oder Geburt zu einem Fehler mit Folgen für Mutter oder Kind? Geburtsschadensfälle sind komplex – wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess.

Pflegefehler

Fehler in der stationären oder ambulanten Pflege – etwa bei der Dekubitus- oder Sturzprophylaxe – können ebenfalls Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche auslösen. Wir prüfen, ob die Pflege dem gebotenen Standard entsprach

Zahnärztliche Behandlungsfehler

Auch bei zahnärztlichen und kieferorthopädischen Behandlungen gelten die gleichen Haftungsgrundsätze wie in der Humanmedizin. Wir klären, ob eine fehlerhafte Behandlung vorliegt und welche Ansprüche sich daraus ergeben

Schmerzensgeld & Schadenersatz

Von materiellen Schäden (z. B. Verdienstausfall, Folgebehandlungskosten) nach einem Behandlungsfehler bis zum Schmerzensgeld: Wir beziffern Ihren Anspruch realistisch und setzen ihn gegenüber der Gegenseite durch.

Nicht sicher, ob Ihr Fall dabei ist?

Kontaktieren Sie uns – wir prüfen kostenfrei, wie wir Sie im Baurecht unterstützen können.
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