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Aufklärung über alle Risiken
Vor einer medizinischen Behandlung müssen Patientinnen und Patienten grundsätzlich in die Behandlung einwilligen. Voraussetzung für eine wirksame Einwilligung ist in der Regel, dass der behandelnde Arzt zuvor ordnungsgemäß über die geplante Behandlung und deren Risiken aufgeklärt hat.
Was gehört zur ärztlichen Aufklärung?
Die ärztliche Aufklärung soll Ihnen ermöglichen, eine informierte Entscheidung über Ihre Behandlung zu treffen. Dazu muss der Arzt verständlich erklären, welche Behandlung vorgesehen ist, wie sie durchgeführt wird und welche wesentlichen Risiken damit verbunden sind.
Zur Aufklärung können insbesondere die Erfolgsaussichten, die Notwendigkeit und Dringlichkeit der Behandlung sowie mögliche Folgen einer Nichtbehandlung gehören. Auch Behandlungsalternativen können relevant sein, wenn mehrere medizinisch gleichermaßen geeignete Methoden mit unterschiedlichen Risiken oder Belastungen zur Verfügung stehen.
Als Patient müssen Sie dabei kein medizinisches Fachwissen besitzen. Entscheidend ist, dass Sie nachvollziehen können, welcher Behandlung Sie zustimmen und welche wesentlichen Folgen und Risiken damit verbunden sein können.
Wann muss die Aufklärung erfolgen?
Die ärztliche Aufklärung muss grundsätzlich so rechtzeitig erfolgen, dass Sie Ihre Entscheidung überdenken und frei treffen können. Wann der richtige Zeitpunkt ist, hängt unter anderem von der Art und Dringlichkeit der Behandlung ab.
Ein schriftlicher Aufklärungsbogen kann das persönliche Aufklärungsgespräch unterstützen. Er ersetzt die erforderliche mündliche Aufklärung jedoch grundsätzlich nicht.
Was passiert bei einem Aufklärungsfehler?
Wurden Sie vor einem Eingriff nicht ausreichend über wesentliche Risiken oder Behandlungsalternativen informiert, kann ein Aufklärungsfehler vorliegen. Das kann rechtlich auch dann relevant sein, wenn die eigentliche medizinische Behandlung fachgerecht durchgeführt wurde.
Verwirklicht sich anschließend ein Risiko, über das Sie hätten aufgeklärt werden müssen, und entsteht dadurch ein Gesundheitsschaden, können Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz in Betracht kommen.
Anwalt für Medizinrecht und Behandlungsfehler in Gelnhausen
Sie haben nach einer Operation oder medizinischen Behandlung gesundheitliche Beschwerden und vermuten einen Behandlungsfehler oder eine unzureichende ärztliche Aufklärung?
Wir prüfen Ihren Fall und beraten Sie zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten im Medizinrecht. Unsere Kanzlei in Gelnhausen unterstützt Patientinnen und Patienten aus Gelnhausen und der Region bei Fragen zu Behandlungsfehlern, Aufklärungsfehlern sowie möglichen Ansprüchen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Anna-Lisa Schmidt
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht